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   BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81   

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https://dejure.org/1982,329
BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81 (https://dejure.org/1982,329)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1982 - 5 C 96.81 (https://dejure.org/1982,329)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 5 C 96.81 (https://dejure.org/1982,329)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 90
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Der Antrag, der nur eine "Türöffnerfunktion" für die besondere, im Verfahren vereinfachte und teilweise privilegierte Grundsicherungsleistung besitzt (BSGE 104, 207 ff RdNr 15 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1), stellt vor diesem Hintergrund eine besondere (zusätzliche) Form der Kenntnisverschaffung dar (vgl BVerwGE 66, 90, 92).
  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Kein Anspruch auf Verzinsung von Asylbewerberleistungen nach § 44 SGB I

    Ein anderes Verständnis ist nicht etwa deshalb anzunehmen, weil Ansprüche auf Sozialhilfe nach dem BSHG (als Geldleistungen) nach § 44 SGB I zu verzinsen waren ( vgl nur BVerwGE 66, 90) und folglich auch nachgezahlte Sozialhilfeleistungen an (ab 1.11.1993 nach dem AsylbLG leistungsberechtigte) Ausländer nach § 120 BSHG in der bis 31.10.1993 geltenden Fassung der Verzinsung nach § 44 SGB I unterlagen.
  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.951

    Verzinsung eines Erstattungsanspruches

    Denn die Ausbildungsförderungsleistungen waren für die Hilfeempfängerin für jedes Schuljahr neu zu beantragen (vgl. § 51 Abs. 3 BAföG; BVerwG, U.v. 8.7.1982 - 5 C 96/81 - BVerwGE 66, 90).

    Die "Vollständigkeit" des Leistungsantrages ist anhand der §§ 60 ff. SGB I zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1982 - 5 C 96/81 - BVerwGE 66, 90 hinsichtlich einer Verzinsung nach § 44 SGB I, die jedoch - wie dargelegt - einen anderen Zweck verfolgt); § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I bestimmt, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben hat, die für die Leistung erheblich sind.

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